EU verabschiedet Gesetz über Batteriepässe zur Rückverfolgbarkeit

Die Europäische Union hat eine neue Verordnung zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsvorschriften für Batterien erlassen, die die Rückverfolgbarkeit durch eindeutige Kennzeichnungen und einen Batteriepass vorschreibt. Diese Verordnung deckt den gesamten Lebenszyklus von Batterien ab, von der Herstellung bis zum Recycling, und gewährleistet Sicherheit, Nachhaltigkeit und verantwortungsvolle Entsorgung. Die wichtigsten Punkte sind:

Eindeutige Seriennummern:
Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle auf dem EU-Markt befindlichen Elektro- und Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh eine eindeutige Seriennummer tragen, die deutlich sichtbar auf dem Gerät angebracht sein muss, sowie Informationen über das Produktionsdatum, den Batterietyp und das Modell, die chemische Zusammensetzung und den Verwendungszweck enthält.

Batterie-Pass:
Batterien müssen mit einem QR-Code versehen sein, der auf einen Pass verweist, in dem die Kohlenstoffbelastung, die elektrochemische Leistung, die Haltbarkeit, die Herkunft, die Zusammensetzung, die Reparatur und die Recyclingmöglichkeiten aufgeführt sind.

Globaler Präzedenzfall:
Es wird erwartet, dass die Rückverfolgbarkeitsanforderung angesichts der zunehmenden Nutzung von Elektrofahrzeugen und der Notwendigkeit, wichtige Rohstoffe zu recyceln, einen weltweiten Präzedenzfall schaffen wird.

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Umweltaspekte:
Batterien auf Lithiumbasis, die giftige Metalle enthalten, bergen Umweltrisiken von der Gewinnung bis zur Entsorgung, und Lithium ist eine endliche Ressource.

Förderung der Kreislaufwirtschaft:
Die Verordnung zielt darauf ab, eine Kreislaufwirtschaft für Batterien zu fördern, mit Zielen für die Sammlung von Altbatterien und die Recyclingeffizienz.

Zielvorgaben für Sammlung und Recycling:
Bis 2027 müssen die Hersteller 63 % der Abfälle von Gerätebatterien sammeln und bis 2030 auf 73 % erhöhen. Für Elektrofahrzeugbatterien liegen die Ziele bei 51 % bis 2028 und 61 % bis 2031.

Rückgewinnung und rezyklierter Inhalt:
Zu den Zielen gehören die Rückgewinnung von 50 % Lithium aus Altbatterien bis 2027, die bis 2031 auf 80 % steigen soll, sowie verbindliche Mindestwerte für den Recyclinganteil bestimmter Batterien.

Zielvorgaben für die Effizienz:
Für Nickel-Cadmium-Batterien gilt das Ziel einer Recyclingeffizienz von 80 % bis zum Jahr 2025, während für andere Batterien ein Ziel von 50 % bis zum gleichen Zeitpunkt gilt. Bis 2027 sollen Gerätebatterien in Geräten herausnehmbar und von den Nutzern austauschbar sein.

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